Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermittler-AGB
§ 1
Tätigkeit
als Reisevermittler
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro Olaf Polder (nachfolgend „RB“) erbrachten
Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag
ausschließlich die nachfolgenden AGB's von RB. Der Geltung etwaiger AGB
des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster
Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen
oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als
Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler
von Einzelreiseleistungen an.
- Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB
nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder
(fern-) mündlich an.
- Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und
dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“)
sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der
jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur
Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich
bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen),
kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur
Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft
hat.
§ 2
Vermittlungsauftrag und
Zahlungsbedingungen
- Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen
Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte
Reiseleistungen zu vermitteln.
- Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an
den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an
den Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt keine Annahme des Angebotes
des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen
Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die
Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine
schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
- RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem
Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die
durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden,
hat der Reisende selbst zu tragen.
- Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden
(Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des
Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu
bezahlen.
- Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des
Reisebüroinkassos durch RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor
Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB für
die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und
dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
§ 3
Reiseunterlagen
- Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post
übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des
jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.)
hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
- Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so
hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das
Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
- Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB
wünscht, übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch
persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen
regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
- Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das
Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu
überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro
oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 4
Ausstellung und Versand von
Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten
Flugleistungen
- Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug
ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden
zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline
als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat.
RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf
hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder
eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren
in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher
Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu
beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer
Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen
Storno‑/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.
- Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein
elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein
elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt.
Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem
Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
- Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die
Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem
Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die
Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist
insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die
eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht
feststeht, informiert RB den Reisenden vor Vertragsschluss über die
Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen, dass dem Reisenden
die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch
für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
§ 5
Umbuchung und Rücktritt
Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag
können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen
richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden
Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner
des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden
daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
§ 6
Informationspflichten des
Reisevermittlers
- Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt
RB die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v
Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der
Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl,
Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für
Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom
jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden
das jeweilige Formblatt aushändigen.
- Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w
Abs. 1 BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem
Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
§ 7
Obliegenheitsverpflichtungen
des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen
- RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des
jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall
besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln
der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder
ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und
Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des
jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
- Sofern der Reisende, die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht
beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden
gegenüber dem Anbieter führen.
- Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich
anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
- RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie
andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen
entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
§ 8
Haftung von RB
- RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen,
Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB
beeinflusst werden.
- RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder
für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss
eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass
die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen
wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von
Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder
ausgehändigt worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen
Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch
nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach
Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
- Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte
und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung
von RB für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beschränkt.
- Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie
oder bei Arglist ist die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine
unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder
in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder
Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
- Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut
oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit
diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der
vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung
nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB betroffen ist. Eine weitergehende
Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Datenschutz
1. RB
ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem.
Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden
werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet.
Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne
Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es
sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und
handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren
Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende
Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
2. Das
geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art.
15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem.
Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO,
Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit
gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7
Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77
DS-GVO.
3. Der
Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter info(at)reisebuero-polder.de oder an die Adresse Reisebüro Olaf Polder
Salzstr. 28, 87435
Kempten wenden.
§ 10
Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
RB ist nicht zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet
und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.