Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vermittler AGBs des Sparkassen Reisebüros Dachau Stand 01.10.2019

I. Zustandekommen des Vermittlervertrages, keine

Reiseveranstaltung durch den Reisevermittler.

 

1. Der Reisevermittler ist für Dritte / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien,

Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen,

usw.) vermittelnd tätig und bietet deren Leistungen dem Kunden an.

Der Reisemittler vermittelt z.B. Pauschalreisen, verbundene

Reiseleistungen und Einzelreiseleistungen. Die reine Buchung des

Kunden begründet noch keinen Reisevertrag oder sonstiges

Vertragsverhältnis zu dem Leistungserbringer, wenn keine Annahme

durch den Leistungserbringer vorliegt.

 

2. Zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden kommt durch

Angebot und Annahme ein Reisevermittlungsvertrag zustande.

 

3. Die gesetzliche Grundlage der Vermittlungstätigkeit des

Reisemittlers als Geschäftsbesorgungsvertrag ist in § 675 des

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

 

4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass

er gegenüber dem Kunden nur eine Vermittlungsleistung gemäß §

675 BGB erbringt und nicht Leistungserbringer der vermittelten

Leistung ist.

 

5. Der Leistungserbringer, der dem Kunden gegenüber die vermittelte

Leistung erbringt, ist der Buchung und Buchungsbestätigung zu

entnehmen.

 

6. Zahlungspflichten bestehen nur zwischen dem Kunden und den

Leistungserbringern direkt. Es besteht keine Pflicht des

Reisevermittlers für den Kunden bei den Leistungserbringern in

Vorlage zu gehen.

II. Tätigkeit des Reisevermittlers

 

1. Der Reisevermittler bietet dem Kunden vermittelnd Leistungen

Dritter / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter,

Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) an. Diese

Angebote erfolgen via Telefon, Fax, Email, Online, in Person oder

sonst wie.

 

2. Der Reisevermittler wird die Handlungen durchführen, um zwischen

dem Kunden und einem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien,

Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen,

usw.) einen Vertragsschluss (z.B. Luftbeförderungsvertrag,

Reisevertrag, Beherbergungsvertrag, Mietvertrag,

Versicherungsvertrag, usw.) möglich zu machen. Darüber hinaus ist

der Reisevermittler bei der Abwicklung des Buchungsvorganges

behilflich.

 

3. Über die in II. Nr. 1. und 2. benannten Tätigkeiten und die

Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers für den Kunden im

Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB hinaus

ist der Reisevermittler nur verpflichtet weitere Leistungen zu

erbringen, wenn zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler

eine schriftliche Vereinbarung unter Nennung der weiteren Leistung

geschlossen wurde oder der Reisevermittler dazu gesetzlich

verpflichtet ist.

 

4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass

der Reisevermittler nicht verpflichtet ist den preisgünstigsten

Leistungserbringer oder die preisgünstigste Leistung zu vermitteln,

außer wenn dieses zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich darauf

hingewiesen und erkennt an, dass für die vermittelte Leistung nur

die Buchungsbestätigung/Vereinbarung zwischen dem Kunden und

dem Leistungserbringer Gültigkeit hat.

Etwaige Zusatzwünsche, Änderungsvorschläge oder besondere oder

weitere Punkte/Aspekte/Vorschläge des Kunden werden nur als

reine Anregung und Wunsch ohne Obligo durch den Reisevermittler

an den Leistungsträger übermittelt, so dass deren Akzeptanz oder

Erfüllung kundenseitig nicht beansprucht werden kann.

 

6. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich darauf

hingewiesen und erkennt an, dass für den Kunden grundsätzlich

besondere Pflichten gegenüber dem Leistungserbringer bestehen,

wenn die Leistung mit Mängeln behaftet ist, Gepäck verloren geht,

beschädigt wird oder zu spät ankommt; es wird auf den Reisevertrag

zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer inklusive der

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeine

Reisebedingungen (ARB) und den sonstigen in den Vertrag mit

einbezogenen Regelungen verwiesen. Der Kunde wird durch den

Reisevermittler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei nicht

Beachtung ein Verlust von Ansprüchen des Kunden gegenüber den

Leistungserbringern eintreten kann.

 

7. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt,

Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der

Erbringung der Reiseleistung entgegenzunehmen. Der Reisevermittler

hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des

Reisenden in Kenntnis zu setzen. ( § 651v Abs. 4 BGB)

 

8. Der Reisevermittler wird im Falle der Vermittlung einer Pauschalreise

und im Falle, dass Zahlungen zwischen dem Kunden und dem

Veranstalter über den Reisevermittler (Reisebüro-, Agentur- oder

Vermittlerinkasso genannt) erfolgen einen Sicherungsschein gemäß §

651r BGB vor der Entgegennahme der Zahlung an den Kunden

übergeben. Etwaige Rechnungen durch den Reisevermittler an den

Kunden erfolgen auf Rechnung und namens des Reiseveranstalters.

III. Zahlungen für durch den Reisevermittler an den Kunden vermittelte

Flüge

 

1. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der vereinbarten oder vorgesehenen

Zahlungsfristen die fälligen Zahlungen, spätestens aber innerhalb von

zwei Wochen, nach Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufforderung,

soweit alle gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, zu

erbringen.

 

2. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gemäß III. Nr. 1 oder seinen

zu dem/der Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft bestehenden

Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so ist der Reisevermittler

berechtigt, den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem

Reisevermittler durch Kündigung zu beenden. Weitere oder eigene

Ansprüche des /der Flugleistungserbringers/Fluggesellschaft gegenüber

dem Kunden bleiben davon unberührt bestehen.

 

3. Etwaige Vergütungen, die zwischen dem Kunden und dem

Reisevermittler für die Vermittlungstätigkeit vereinbart wurden (z.B.

Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte, Serviceentgelte, etc.)

verbleiben in diesen Fällen bei dem Reisevermittler. Ein

Rückzahlungsanspruch des Kunden besteht nicht.

IV. Leistungsumfang und Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und

dem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels,

Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), die durch den

Reisevermittler vermittelt wurden

 

1. Der Reisevermittler ist nicht Leistungserbringer der vermittelten und

gebuchten Leistung, sondern der jeweilige Vertragspartner als

Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels,

Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.).

 

2. Zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner/Leistungserbringer

(z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,

Reiseversicherungen, usw.) gelten die zwischen diesen vereinbarten

Vertragsbedingungen inklusive der Allgemeinen Vertragsbedingungen

des Vertragspartners/Leistungserbringers, die dem Kunden vor dem

Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und kundenseitig

bekannt sind.

 

3. Über das in IV. Nr. 2 genannte hinaus gelten zwischen dem Kunden und

seinem Vertragspartner / Leistungserbringer, soweit nicht durch die

bestehenden Vereinbarungen wirksam etwas anderes vereinbart wurde,

die weiteren gesetzlichen Grundlagen.

 

4. Unter Bezugnahme auf IV. Nr. 3 wird exemplarisch, unter der

Voraussetzung der Anwendbarkeit, auf folgende Vorschriften verwiesen

und kundenseitig als bekannt vorausgesetzt und kundenseitig anerkannt:

- §§ 651a ff. BGB (inkl. §§ 651a ff. bis 651y BGB)

- Artikel 250 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

- Artikel 251 ff. EGBGB

- Artikel 252 ff. EGBGB

- Artikel 253 ff. EGBGB

- Artikel 46 EGBGB

- Verordnung (EG) Nr. 2027/97

- Verordnung (EG) Nr. 261/2004

- Verordnung (EG) Nr. 2111/2005

- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

- Montrealer Übereinkommen

- Warschauer Abkommen

- Luftfahrtgesetze der Bundesrepublik Deutschland2

V. Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte und Serviceentgelte des

Reisevermittlers gegenüber dem Kunden

 

1. Der Reisevermittler wird bei der Vermittlung von Reiseleistungen an

den Kunden im Regelfall durch den Leistungserbringer (z.B.

Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen,

etc.) vergütet (z.B. Provision, etc.). Diese Vergütung an den

Reisevermittler wird grundsätzlich nicht von

Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft oder von diesen

eingesetzten mit der Vermittlung/Verkauf beauftragten

Ticketgroßhändlern („Consolidators“) an den Reisevermittler

gewährt.

 

2. Will der Reisevermittler mit dem Kunden ein gesondertes,

zusätzliches oder sonstiges Bearbeitungsentgelt, Buchungsentgelt

oder Serviceentgelt vereinbaren, so wird der Reisevermittler dies

mit dem Kunden vereinbaren.

3. Diese Vereinbarung gem. V. Nr. 2 kann mündlich, schriftlich, durch

Aushang in den Geschäftsräumen oder sonst wie zwischen dem

Kunden und dem Reisevermittler vereinbart werden.

 

4. Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler soll auch über die

Höhe des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes oder

Serviceentgeltes eine Vereinbarung erfolgen. Ist über die Höhe keine

Vereinbarung getroffen worden, so gilt § 632 Absatz 2 BGB, d.h. der

Kunde muss dem Reisevermittler die für solch eine Tätigkeit übliche

Vergütung („Entgelt“) zahlen.

 

5. Die Zahlung des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes oder

Serviceentgeltes durch den Kunden an den Reisevermittler bleibt

von etwaigen Aufhebungen oder Änderungen des vermittelten

Vertrags zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (z.B.

Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,

Reiseversicherungen, usw.) unberührt, außer wenn der Kunde

Ansprüche gegen den Reisevermittler wegen Mängel der

Bearbeitungs-, Buchungs-, Service- oder Vermittlungstätigkeit aus

gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen geltend macht.

VI. Einreisebestimmungen, Visa-, Pass-, Zoll-, Gesundheits-,

Zahlungsmittel-/ Steuerbestimmungen sowie

Informationspflichten

 

1. Der Reisevermittler weist den Kunden daraufhin, dass der Kunde

selbst für den Erhalt und die Einhaltung etwaige Visa-, Pass- und

Gesundheitsvorschriften verantwortlich ist.

 

2. Der Kunden wird sich selbstständig beispielsweise an die zuständige

konsularische Vertretung oder eine andere geeignete Stelle wenden,

um das Notwendige zu veranlassen.

 

3. Ebenso ist der Kunde für Einreisevorschriften, die über

Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften gem. VI. 1. und 2.

hinausgehen sowie Zoll- und Zahlungsmittel- /Steuerbestimmungen

und deren Einhaltung selbst verantwortlich.

 

4. Der Reisevermittler weist den Kunden darauf hin, dass er auch nicht

die Haftung dafür übernimmt, dass die für die Reise notwendigen

Dokumente für Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften zur rechten

Zeit eintreffen, auch wenn der Reisevermittler durch den Kunden

ausdrücklich damit beauftragt wurde, außer wenn die Verzögerung

durch den Reisevermittler zu vertreten ist.

 

5. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass

der Kunde für etwaige Schäden, Kosten oder Nachteile aus VI. 1. und

3. eigenverantwortlich ist und diese zu seinen eigenen Lasten gehen,

wobei dieses für den Fall ausgenommen ist, in dem der

Reisevermittler eine falsche Information schuldhaft an den Kunden

übermittelt.

 

6. Liegt ein Fall des § 651v Abs. 1 BGB vor, wird der Reisemittler den

gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem Aushändigen des

jeweiligen Formblattes, vor der Anmeldung zur Reise nachkommen,

wenn diese Informationen nicht schon vorher von dem betroffenen

Reiseveranstalter übermittelt worden sind.

 

7. Liegt ein Fall des § 651w Abs. 1 BGB vor, wird der Reisemittler den

gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem Aushändigen des

jeweiligen Formblattes, unter Beachtung von Artikel 251 EGBGB

nachkommen.

 

VII. Beschränkung der Haftung des Reisevermittlers, Abtretungsverbot

und Verjährung

 

1. Der Reisevermittler haftet dem Kunden gegenüber nicht für

die ordnungsgemäße Durchführung oder vertragliche,

gesetzliche oder sonstige Pflichten der vermittelten Leistung des Dritten

/ Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels,

Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), da dieses nur das

Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten /

Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels,

Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) betrifft.

 

2. Der Reisevermittler haftet dem Kunden nur für die Ordnungsgemäßheit

der Vermittlungsleistung, die der Reisevermittler gegenüber dem Kunden

auftragsgemäß schuldet.

 

3. Der Reisevermittler haftet für Buchungsfehler gemäß § 651x BGB.

 

4. Etwaige Mängel aus VII. 2. und 3. hat der Kunde dem Reisevermittler

unverzüglich anzuzeigen und ihm die Möglichkeit zur Abhilfe möglich zu

machen, soweit dieses machbar ist.

 

5. Der Reisevermittler haftet nicht bei Vorliegen unvermeidbarer,

außergewöhnlicher Umstände. Hierzu zählen u.a. Terroranschläge, Krieg

und innere Unruhen.

 

6. Der Reisemittler haftet auch nicht für die Folgen aus VII. 5.

 

7. Der Reisevermittler haftet für Schäden des Kunden, soweit sie nicht

Körperschäden sind oder eine wesentliche Pflicht des Reisevermittlers

betreffen je Kunde nur bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises, wenn ein

Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wurde.


8. Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche gegen den Reisevermittler

an Dritte abzutreten, es sei denn es handelt sich bei den Dritten um von

der Vermittlung umfasste Personen.


9. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die Verletzungen

der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens betreffen, verjähren in drei

Jahren, wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen

Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen

Vertreters des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des

Reisevermittlers begründen.


10. Ansprüche des Reisenden, die sonstige Schäden betreffen, verjähren in

einem Jahr. wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen oder

vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines

gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines

Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.


11. Die Verjährung, auch aus VII. 9. und 10. beginnt mit dem Schluss des

Jahres an dem der Anspruch des Kunden gegen den Reisevermittler

entstanden ist, wobei der Kunde von den Anspruch begründenden

Umständen und der Person des Reisevermittlers Kenntnis erlangt oder

ohne große Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).


12. Durch etwaige Verhandlungen, die zwischen dem Reisevermittler und

dem Kunden schweben, die die Ansprüche oder die Umstände der

Ansprüche tangieren, wird die Verjährung gehemmt, bis einer der beiden

die Fortsetzung der Verhandlung verweigert, wobei die Verjährung nicht

vor drei 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung eintritt.


VIII. Versicherungen der Reise

1. Der Reisevermittler empfiehlt dem Kunden bei Buchung der Reise den

Abschluss von Reiseversicherungen wie zum Beispiel einer

Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchkostenversicherung,

einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung,

Reiserückbeförderungsversicherung bei Unfall, Krankheit oder Tod und

einer Reisekrankenversicherung. Darüber hinaus wird der Kunde seitens

des Reisevermittlers daraufhin gewiesen, dass die

Versicherungswirtschaft auch Reiseversicherungen als Paketlösung

anbietet, deren Abschluss ebenfalls empfohlen wird. Die vorgenannten

Versicherungen der Reise können beispielsweise bei folgender

Versicherung abgeschlossen werden:

- Union Reiseversicherung AG

- ERGO Reiseversicherung AG

- Allianz Travel (AWP P&C S.A.)

- HanseMerkur Reiseversicherung AG

- HDI Reiseversicherung AG


2. In dem durch den Reisemittler vermittelten Reisevertrag zwischen dem

Leistungserbringer und dem Kunden sind keine Versicherungen

enthalten, außer sie sind auf der Buchungsbestätigung gesondert

aufgeführt.3


IX. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat den Reisevermittler über alle notwendigen und

wesentlichen Umstände, die in seiner Person oder bei Teilnehmern

der zu vermittelnden Reise liegen ungefragt und unverzüglich zu

informieren.


2. Liegen Mängel in der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers vor,

so hat der Kunde den Reisevermittler unverzüglich hierüber zu

informieren, damit der Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe hat.


3. Unterlässt der Kunde die Information des Reisevermittlers gem. IX.

Nr. 2, so entfallen Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler

außer wenn der Kunde ohne sein eigenes Verschulden an der

Information des Reisevermittlers gehindert wurde und der

Reisevermittler den Nachweis erbringt, dass dem Kunden bei

Erfüllung der Pflicht aus IX. Nr. 2 kein oder ein geringerer Schaden

eingetreten wäre (z.B. mögliche Kulanzlösung mit dem

Leistungserbringer, kostenfreie Buchungsänderungen, etc.)


4. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die

Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens

betreffen, entfallen im Falle des IX. Nr. 2 ebenfalls nicht, wenn sie

sich auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der

Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreters des

Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers

begründen.


5. Der Kunde ist verpflichtet eigenständig sämtliche Unterlagen inkl.

Buchungsunterlagen, Tickets, Voucher, etc. unverzüglich nach Erhalt

auf deren Richtigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit hin zu

überprüfen und etwaige Fehler oder Unklarheiten sowohl

gegenüber dem Leistungserbringer als auch dem Reisevermittler

unverzüglich mitzuteilen. IX. Nr. 3 und 4 gelten insofern

entsprechend.


6. Auf die gesonderten Mitteilungs-, Rüge- und Informationspflichten

sowie Fristen des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer gemäß

dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer und

den gesetzlichen Vorschriften inkl. der in IV. Nr. 4 genannten inkl. §§

651a bis 651y BGB und Artikel 251 bis 253 EGBGB wird der Kunde

hiermit besonders hingewiesen.


IX. Datenschutz

1. Der Reisevermittler beachtet die gesetzlichen Regelungen zum

Schutz der Daten in der Bundesrepublik Deutschland und ist

verantwortlich für

die Verarbeitung der auf die Person bezogenen Daten, die zum

Zwecke der Durchführung des Reisevermittlungsvertrages gemäß

Artikel 6 S.1. Absatz 1 lit. B DS-GVO verarbeitet werden.

Stellt der Kunde dem Reisevermittler personenbezogene Daten zur

Verfügung werden diese durch den Reisevermittler elektronisch

erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die

Vertragsdurchführung notwendig ist und nur an Erfüllungsgehilfen

und mit der Durchführung der Reise beauftragte Unternehmen, die

zur Verschwiegenheit zum Schutz der Daten des Kunden verpflichtet

sind, weitergeleitet und nur für die Abwicklung des

Reisevermittlervertrages verarbeitet; eine Weitergabe an Dritte wird

ohne Einwilligung des Kunden darüber hinaus nicht erfolgen. Es

erfolgt eine Löschung der Daten, wenn diese für den vorgenannten

Zweck nicht mehr benötigt werden, wobei eine Ausnahme besteht,

wenn gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. C DS-GVO wegen steuer- und

handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten

eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen muss. Ebenfalls

kann eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen, wenn der

Kunde einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 lit. A DS-GVO).


2. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung hat der Kunde folgende

Rechte:

Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO: Recht des Widerrufs einer erteilten

Einwilligung

Artikel 15 DS-GVO: Auskunftsrecht

Artikel 16 DS-GVO: Berichtigungsrecht

Artikel 17 DS-GVO: Löschungsrecht

Artikel 18 DS-GVO: Einschränkungsrecht der Verarbeitung

Artikel 19 DS-GVO: Unterrichtungsrecht

Artikel 20 DS-GVO: Datenübertragbarkeitsrecht

Artikel 77 DS-GVO: Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde


3. Der Reisevermittler wird den Kunden in der Zukunft schriftlich neue

Kataloge, Werbung und Angebote übersenden, außer wenn der Kunde

erkennbar dem Reisevermittler diesbezüglich widerspricht


4. Der Verwendung seiner Daten gemäß XII. Nr. 2 kann der Kunde zu jedem

Zeitpunkt widersprechen und dies an folgende Anschrift mitteilen:

Sparkassen Reisebüro Dachau – Sparkassenplatz 8 – 85221 Dachau oder

mittels Email: reisebuero@dachau-spk.de


X. Streitbeilegung

1. Seitens der EU-Kommission besteht gemäß Artikel 14 der Verordnung

(EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.

Mai 2013 über Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 206/2004 und der Richtlinie

2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S.1.eine Online Streitbeilegungsplattform


2. Der Reisevermittler nimmt zur Zeit an keinem Streitbeilegungsverfahren,

auch nicht gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, teil.

Sollte eine außergerichtliche Lösung zwischen dem Reisevermittler und

dem Kunden, was seitens des Reisevermittlers immer intensiv versucht

wird, nicht möglich sein, so steht dem Kunden die Anrufung des

zuständigen Gerichtes offen und der Kunde muss vorher keine

Schlichtungsstelle oder Streitbeilegungsstelle anrufen.


XI. Sonstige und allgemeine Bestimmungen

1. Für den Reisevermittlungsvertrag und das diesbezügliche

Rechtsverhältnis zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden gilt das

Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Klagen des Kunden gegen den Reisevermittler haben am Sitz des

Reisevermittlers, der in XIII. genannt ist, zu erfolgen.


3. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen

Reisevermittlerbedingungen oder des Reisevermittlungsvertrages

zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden unwirksam sein oder

werden, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte

Reisevermittlungsvertrag oder die gesamten Allgemeinen

Reisevermittlungsbedingungen unwirksam werden.

XII. Geltung dieser Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen und

Firmierung, Anschrift und Kommunikationsdaten des Reisevermittlers

Die vorgenannten Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen I. bis XIII.

gelten für den Reisevermittler:

Sparkassen Reisebüro Dachau

Sparkassenplatz 8

85221 Dachau

Tel.: 08131-731475

E-Mail: reisebuero@dachau-spk.d