Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermittler AGBs des Sparkassen Reisebüros Dachau Stand
01.10.2019
I. Zustandekommen des Vermittlervertrages, keine
Reiseveranstaltung durch den Reisevermittler.
1. Der Reisevermittler ist für Dritte / Leistungserbringer
(z.B. Fluglinien,
Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,
Reiseversicherungen,
usw.) vermittelnd tätig und bietet deren Leistungen dem
Kunden an.
Der Reisemittler vermittelt z.B. Pauschalreisen, verbundene
Reiseleistungen und Einzelreiseleistungen. Die reine Buchung
des
Kunden begründet noch keinen Reisevertrag oder sonstiges
Vertragsverhältnis zu dem Leistungserbringer, wenn keine
Annahme
durch den Leistungserbringer vorliegt.
2. Zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden kommt durch
Angebot und Annahme ein Reisevermittlungsvertrag zustande.
3. Die gesetzliche Grundlage der Vermittlungstätigkeit des
Reisemittlers als Geschäftsbesorgungsvertrag ist in § 675
des
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass
er gegenüber dem Kunden nur eine Vermittlungsleistung gemäß
§
675 BGB erbringt und nicht Leistungserbringer der
vermittelten
Leistung ist.
5. Der Leistungserbringer, der dem Kunden gegenüber die
vermittelte
Leistung erbringt, ist der Buchung und Buchungsbestätigung
zu
entnehmen.
6. Zahlungspflichten bestehen nur zwischen dem Kunden und
den
Leistungserbringern direkt. Es besteht keine Pflicht des
Reisevermittlers für den Kunden bei den Leistungserbringern
in
Vorlage zu gehen.
II. Tätigkeit des Reisevermittlers
1. Der Reisevermittler bietet dem Kunden vermittelnd
Leistungen
Dritter / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien,
Reiseveranstalter,
Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) an.
Diese
Angebote erfolgen via Telefon, Fax, Email, Online, in Person
oder
sonst wie.
2. Der Reisevermittler wird die Handlungen durchführen, um
zwischen
dem Kunden und einem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien,
Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,
Reiseversicherungen,
usw.) einen Vertragsschluss (z.B. Luftbeförderungsvertrag,
Reisevertrag, Beherbergungsvertrag, Mietvertrag,
Versicherungsvertrag, usw.) möglich zu machen. Darüber
hinaus ist
der Reisevermittler bei der Abwicklung des Buchungsvorganges
behilflich.
3. Über die in II. Nr. 1. und 2. benannten Tätigkeiten und
die
Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers für den Kunden im
Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB
hinaus
ist der Reisevermittler nur verpflichtet weitere Leistungen
zu
erbringen, wenn zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler
eine schriftliche Vereinbarung unter Nennung der weiteren
Leistung
geschlossen wurde oder der Reisevermittler dazu gesetzlich
verpflichtet ist.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass
der Reisevermittler nicht verpflichtet ist den
preisgünstigsten
Leistungserbringer oder die preisgünstigste Leistung zu
vermitteln,
außer wenn dieses zwischen dem Kunden und dem
Reisevermittler
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich
darauf
hingewiesen und erkennt an, dass für die vermittelte
Leistung nur
die Buchungsbestätigung/Vereinbarung zwischen dem Kunden und
dem Leistungserbringer Gültigkeit hat.
Etwaige Zusatzwünsche, Änderungsvorschläge oder besondere
oder
weitere Punkte/Aspekte/Vorschläge des Kunden werden nur als
reine Anregung und Wunsch ohne Obligo durch den
Reisevermittler
an den Leistungsträger übermittelt, so dass deren Akzeptanz
oder
Erfüllung kundenseitig nicht beansprucht werden kann.
6. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich
darauf
hingewiesen und erkennt an, dass für den Kunden
grundsätzlich
besondere Pflichten gegenüber dem Leistungserbringer
bestehen,
wenn die Leistung mit Mängeln behaftet ist, Gepäck verloren
geht,
beschädigt wird oder zu spät ankommt; es wird auf den
Reisevertrag
zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer inklusive der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeine
Reisebedingungen (ARB) und den sonstigen in den Vertrag mit
einbezogenen Regelungen verwiesen. Der Kunde wird durch den
Reisevermittler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei
nicht
Beachtung ein Verlust von Ansprüchen des Kunden gegenüber
den
Leistungserbringern eintreten kann.
7. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter
bevollmächtigt,
Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden
bezüglich der
Erbringung der Reiseleistung entgegenzunehmen. Der
Reisevermittler
hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Erklärungen des
Reisenden in Kenntnis zu setzen. ( § 651v Abs. 4 BGB)
8. Der Reisevermittler wird im Falle der Vermittlung einer
Pauschalreise
und im Falle, dass Zahlungen zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter über den Reisevermittler (Reisebüro-, Agentur-
oder
Vermittlerinkasso genannt) erfolgen einen Sicherungsschein
gemäß §
651r BGB vor der Entgegennahme der Zahlung an den Kunden
übergeben. Etwaige Rechnungen durch den Reisevermittler an
den
Kunden erfolgen auf Rechnung und namens des
Reiseveranstalters.
III. Zahlungen für durch den Reisevermittler an den Kunden
vermittelte
Flüge
1. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der vereinbarten
oder vorgesehenen
Zahlungsfristen die fälligen Zahlungen, spätestens aber
innerhalb von
zwei Wochen, nach Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufforderung,
soweit alle gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen
vorliegen, zu
erbringen.
2. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gemäß III. Nr. 1
oder seinen
zu dem/der Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft
bestehenden
Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so ist der
Reisevermittler
berechtigt, den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und
dem
Reisevermittler durch Kündigung zu beenden. Weitere oder
eigene
Ansprüche des /der Flugleistungserbringers/Fluggesellschaft
gegenüber
dem Kunden bleiben davon unberührt bestehen.
3. Etwaige Vergütungen, die zwischen dem Kunden und dem
Reisevermittler für die Vermittlungstätigkeit vereinbart
wurden (z.B.
Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte, Serviceentgelte,
etc.)
verbleiben in diesen Fällen bei dem Reisevermittler. Ein
Rückzahlungsanspruch des Kunden besteht nicht.
IV. Leistungsumfang und Vertragsbedingungen zwischen dem
Kunden und
dem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter,
Hotels,
Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), die durch den
Reisevermittler vermittelt wurden
1. Der Reisevermittler ist nicht Leistungserbringer der
vermittelten und
gebuchten Leistung, sondern der jeweilige Vertragspartner
als
Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter,
Hotels,
Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.).
2. Zwischen dem Kunden und seinem
Vertragspartner/Leistungserbringer
(z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels,
Mietwagenfirmen,
Reiseversicherungen, usw.) gelten die zwischen diesen
vereinbarten
Vertragsbedingungen inklusive der Allgemeinen
Vertragsbedingungen
des Vertragspartners/Leistungserbringers, die dem Kunden vor
dem
Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und
kundenseitig
bekannt sind.
3. Über das in IV. Nr. 2 genannte hinaus gelten zwischen dem
Kunden und
seinem Vertragspartner / Leistungserbringer, soweit nicht
durch die
bestehenden Vereinbarungen wirksam etwas anderes vereinbart
wurde,
die weiteren gesetzlichen Grundlagen.
4. Unter Bezugnahme auf IV. Nr. 3 wird exemplarisch, unter
der
Voraussetzung der Anwendbarkeit, auf folgende Vorschriften
verwiesen
und kundenseitig als bekannt vorausgesetzt und kundenseitig
anerkannt:
- §§ 651a ff. BGB (inkl. §§ 651a ff. bis 651y BGB)
- Artikel 250 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
(EGBGB)
- Artikel 251 ff. EGBGB
- Artikel 252 ff. EGBGB
- Artikel 253 ff. EGBGB
- Artikel 46 EGBGB
- Verordnung (EG) Nr. 2027/97
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- Verordnung (EG) Nr. 2111/2005
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
- Montrealer Übereinkommen
- Warschauer Abkommen
- Luftfahrtgesetze der Bundesrepublik Deutschland2
V. Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte und
Serviceentgelte des
Reisevermittlers gegenüber dem Kunden
1. Der Reisevermittler wird bei der Vermittlung von
Reiseleistungen an
den Kunden im Regelfall durch den Leistungserbringer (z.B.
Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,
Reiseversicherungen,
etc.) vergütet (z.B. Provision, etc.). Diese Vergütung an
den
Reisevermittler wird grundsätzlich nicht von
Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft oder von diesen
eingesetzten mit der Vermittlung/Verkauf beauftragten
Ticketgroßhändlern („Consolidators“) an den Reisevermittler
gewährt.
2. Will der Reisevermittler mit dem Kunden ein gesondertes,
zusätzliches oder sonstiges Bearbeitungsentgelt,
Buchungsentgelt
oder Serviceentgelt vereinbaren, so wird der Reisevermittler
dies
mit dem Kunden vereinbaren.
3. Diese Vereinbarung gem. V. Nr. 2 kann mündlich,
schriftlich, durch
Aushang in den Geschäftsräumen oder sonst wie zwischen dem
Kunden und dem Reisevermittler vereinbart werden.
4. Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler soll auch
über die
Höhe des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes oder
Serviceentgeltes eine Vereinbarung erfolgen. Ist über die
Höhe keine
Vereinbarung getroffen worden, so gilt § 632 Absatz 2 BGB,
d.h. der
Kunde muss dem Reisevermittler die für solch eine Tätigkeit
übliche
Vergütung („Entgelt“) zahlen.
5. Die Zahlung des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes
oder
Serviceentgeltes durch den Kunden an den Reisevermittler
bleibt
von etwaigen Aufhebungen oder Änderungen des vermittelten
Vertrags zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer
(z.B.
Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen,
Reiseversicherungen, usw.) unberührt, außer wenn der Kunde
Ansprüche gegen den Reisevermittler wegen Mängel der
Bearbeitungs-, Buchungs-, Service- oder
Vermittlungstätigkeit aus
gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen geltend macht.
VI. Einreisebestimmungen, Visa-, Pass-, Zoll-, Gesundheits-,
Zahlungsmittel-/ Steuerbestimmungen sowie
Informationspflichten
1. Der Reisevermittler weist den Kunden daraufhin, dass der
Kunde
selbst für den Erhalt und die Einhaltung etwaige Visa-,
Pass- und
Gesundheitsvorschriften verantwortlich ist.
2. Der Kunden wird sich selbstständig beispielsweise an die
zuständige
konsularische Vertretung oder eine andere geeignete Stelle
wenden,
um das Notwendige zu veranlassen.
3. Ebenso ist der Kunde für Einreisevorschriften, die über
Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften gem. VI. 1. und 2.
hinausgehen sowie Zoll- und Zahlungsmittel-
/Steuerbestimmungen
und deren Einhaltung selbst verantwortlich.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden darauf hin, dass er
auch nicht
die Haftung dafür übernimmt, dass die für die Reise
notwendigen
Dokumente für Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften zur
rechten
Zeit eintreffen, auch wenn der Reisevermittler durch den
Kunden
ausdrücklich damit beauftragt wurde, außer wenn die
Verzögerung
durch den Reisevermittler zu vertreten ist.
5. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass
der Kunde für etwaige Schäden, Kosten oder Nachteile aus VI.
1. und
3. eigenverantwortlich ist und diese zu seinen eigenen
Lasten gehen,
wobei dieses für den Fall ausgenommen ist, in dem der
Reisevermittler eine falsche Information schuldhaft an den
Kunden
übermittelt.
6. Liegt ein Fall des § 651v Abs. 1 BGB vor, wird der
Reisemittler den
gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem
Aushändigen des
jeweiligen Formblattes, vor der Anmeldung zur Reise
nachkommen,
wenn diese Informationen nicht schon vorher von dem
betroffenen
Reiseveranstalter übermittelt worden sind.
7. Liegt ein Fall des § 651w Abs. 1 BGB vor, wird der
Reisemittler den
gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem
Aushändigen des
jeweiligen Formblattes, unter Beachtung von Artikel 251
EGBGB
nachkommen.
VII. Beschränkung der Haftung des Reisevermittlers,
Abtretungsverbot
und Verjährung
1. Der Reisevermittler haftet dem Kunden gegenüber nicht für
die ordnungsgemäße Durchführung oder vertragliche,
gesetzliche oder sonstige Pflichten der vermittelten
Leistung des Dritten
/ Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter,
Hotels,
Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), da dieses nur
das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten /
Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter,
Hotels,
Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) betrifft.
2. Der Reisevermittler haftet dem Kunden nur für die
Ordnungsgemäßheit
der Vermittlungsleistung, die der Reisevermittler gegenüber
dem Kunden
auftragsgemäß schuldet.
3. Der Reisevermittler haftet für Buchungsfehler gemäß §
651x BGB.
4. Etwaige Mängel aus VII. 2. und 3. hat der Kunde dem
Reisevermittler
unverzüglich anzuzeigen und ihm die Möglichkeit zur Abhilfe
möglich zu
machen, soweit dieses machbar ist.
5. Der Reisevermittler haftet nicht bei Vorliegen
unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände. Hierzu zählen u.a.
Terroranschläge, Krieg
und innere Unruhen.
6. Der Reisemittler haftet auch nicht für die Folgen aus
VII. 5.
7. Der Reisevermittler haftet für Schäden des Kunden, soweit
sie nicht
Körperschäden sind oder eine wesentliche Pflicht des
Reisevermittlers
betreffen je Kunde nur bis zur Höhe des 3-fachen
Reisepreises, wenn ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde.
8. Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche gegen den
Reisevermittler
an Dritte abzutreten, es sei denn es handelt sich bei den
Dritten um von
der Vermittlung umfasste Personen.
9. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die
Verletzungen
der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens betreffen,
verjähren in drei
Jahren, wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen oder
vorsätzlichen
Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines
gesetzlichen
Vertreters des Reisevermittlers oder eines
Erfüllungsgehilfen des
Reisevermittlers begründen.
10. Ansprüche des Reisenden, die sonstige Schäden betreffen,
verjähren in
einem Jahr. wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen
oder
vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers,
eines
gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines
Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.
11. Die Verjährung, auch aus VII. 9. und 10. beginnt mit dem
Schluss des
Jahres an dem der Anspruch des Kunden gegen den
Reisevermittler
entstanden ist, wobei der Kunde von den Anspruch
begründenden
Umständen und der Person des Reisevermittlers Kenntnis
erlangt oder
ohne große Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1
BGB).
12. Durch etwaige Verhandlungen, die zwischen dem
Reisevermittler und
dem Kunden schweben, die die Ansprüche oder die Umstände der
Ansprüche tangieren, wird die Verjährung gehemmt, bis einer
der beiden
die Fortsetzung der Verhandlung verweigert, wobei die
Verjährung nicht
vor drei 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung eintritt.
VIII. Versicherungen der Reise
1. Der Reisevermittler empfiehlt dem Kunden bei Buchung der
Reise den
Abschluss von Reiseversicherungen wie zum Beispiel einer
Reiserücktrittskostenversicherung,
Reiseabbruchkostenversicherung,
einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer
Unterstützung,
Reiserückbeförderungsversicherung bei Unfall, Krankheit oder
Tod und
einer Reisekrankenversicherung. Darüber hinaus wird der
Kunde seitens
des Reisevermittlers daraufhin gewiesen, dass die
Versicherungswirtschaft auch Reiseversicherungen als
Paketlösung
anbietet, deren Abschluss ebenfalls empfohlen wird. Die
vorgenannten
Versicherungen der Reise können beispielsweise bei folgender
Versicherung abgeschlossen werden:
- Union Reiseversicherung AG
- ERGO Reiseversicherung AG
- Allianz Travel (AWP P&C S.A.)
- HanseMerkur Reiseversicherung AG
- HDI Reiseversicherung AG
2. In dem durch den Reisemittler vermittelten Reisevertrag
zwischen dem
Leistungserbringer und dem Kunden sind keine Versicherungen
enthalten, außer sie sind auf der Buchungsbestätigung
gesondert
aufgeführt.3
IX. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat den Reisevermittler über alle notwendigen
und
wesentlichen Umstände, die in seiner Person oder bei
Teilnehmern
der zu vermittelnden Reise liegen ungefragt und unverzüglich
zu
informieren.
2. Liegen Mängel in der Vermittlungstätigkeit des
Reisevermittlers vor,
so hat der Kunde den Reisevermittler unverzüglich hierüber
zu
informieren, damit der Reisevermittler Gelegenheit zur
Abhilfe hat.
3. Unterlässt der Kunde die Information des Reisevermittlers
gem. IX.
Nr. 2, so entfallen Ansprüche des Kunden gegen den
Reisevermittler
außer wenn der Kunde ohne sein eigenes Verschulden an der
Information des Reisevermittlers gehindert wurde und der
Reisevermittler den Nachweis erbringt, dass dem Kunden bei
Erfüllung der Pflicht aus IX. Nr. 2 kein oder ein geringerer
Schaden
eingetreten wäre (z.B. mögliche Kulanzlösung mit dem
Leistungserbringer, kostenfreie Buchungsänderungen, etc.)
4. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die
Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens
betreffen, entfallen im Falle des IX. Nr. 2 ebenfalls nicht,
wenn sie
sich auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung der
Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen
Vertreters des
Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des
Reisevermittlers
begründen.
5. Der Kunde ist verpflichtet eigenständig sämtliche
Unterlagen inkl.
Buchungsunterlagen, Tickets, Voucher, etc. unverzüglich nach
Erhalt
auf deren Richtigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit
hin zu
überprüfen und etwaige Fehler oder Unklarheiten sowohl
gegenüber dem Leistungserbringer als auch dem
Reisevermittler
unverzüglich mitzuteilen. IX. Nr. 3 und 4 gelten insofern
entsprechend.
6. Auf die gesonderten Mitteilungs-, Rüge- und
Informationspflichten
sowie Fristen des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer
gemäß
dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer
und
den gesetzlichen Vorschriften inkl. der in IV. Nr. 4
genannten inkl. §§
651a bis 651y BGB und Artikel 251 bis 253 EGBGB wird der
Kunde
hiermit besonders hingewiesen.
IX. Datenschutz
1. Der Reisevermittler beachtet die gesetzlichen Regelungen
zum
Schutz der Daten in der Bundesrepublik Deutschland und ist
verantwortlich für
die Verarbeitung der auf die Person bezogenen Daten, die zum
Zwecke der Durchführung des Reisevermittlungsvertrages gemäß
Artikel 6 S.1. Absatz 1 lit. B DS-GVO verarbeitet werden.
Stellt der Kunde dem Reisevermittler personenbezogene Daten
zur
Verfügung werden diese durch den Reisevermittler
elektronisch
erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die
Vertragsdurchführung notwendig ist und nur an
Erfüllungsgehilfen
und mit der Durchführung der Reise beauftragte Unternehmen,
die
zur Verschwiegenheit zum Schutz der Daten des Kunden
verpflichtet
sind, weitergeleitet und nur für die Abwicklung des
Reisevermittlervertrages verarbeitet; eine Weitergabe an
Dritte wird
ohne Einwilligung des Kunden darüber hinaus nicht erfolgen.
Es
erfolgt eine Löschung der Daten, wenn diese für den
vorgenannten
Zweck nicht mehr benötigt werden, wobei eine Ausnahme
besteht,
wenn gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. C DS-GVO wegen steuer-
und
handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten
eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen muss.
Ebenfalls
kann eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen, wenn
der
Kunde einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 lit. A DS-GVO).
2. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung hat der Kunde
folgende
Rechte:
Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO: Recht des Widerrufs einer
erteilten
Einwilligung
Artikel 15 DS-GVO: Auskunftsrecht
Artikel 16 DS-GVO: Berichtigungsrecht
Artikel 17 DS-GVO: Löschungsrecht
Artikel 18 DS-GVO: Einschränkungsrecht der Verarbeitung
Artikel 19 DS-GVO: Unterrichtungsrecht
Artikel 20 DS-GVO: Datenübertragbarkeitsrecht
Artikel 77 DS-GVO: Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
3. Der Reisevermittler wird den Kunden in der Zukunft
schriftlich neue
Kataloge, Werbung und Angebote übersenden, außer wenn der
Kunde
erkennbar dem Reisevermittler diesbezüglich widerspricht
4. Der Verwendung seiner Daten gemäß XII. Nr. 2 kann der
Kunde zu jedem
Zeitpunkt widersprechen und dies an folgende Anschrift
mitteilen:
Sparkassen Reisebüro Dachau – Sparkassenplatz 8 – 85221
Dachau oder
mittels Email: reisebuero@dachau-spk.de
X. Streitbeilegung
1. Seitens der EU-Kommission besteht gemäß Artikel 14 der
Verordnung
(EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 21.
Mai 2013 über Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten
und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 206/2004 und der
Richtlinie
2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S.1.eine
Online Streitbeilegungsplattform
2. Der Reisevermittler nimmt zur Zeit an keinem
Streitbeilegungsverfahren,
auch nicht gemäß § 36 des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, teil.
Sollte eine außergerichtliche Lösung zwischen dem Reisevermittler
und
dem Kunden, was seitens des Reisevermittlers immer intensiv
versucht
wird, nicht möglich sein, so steht dem Kunden die Anrufung
des
zuständigen Gerichtes offen und der Kunde muss vorher keine
Schlichtungsstelle oder Streitbeilegungsstelle anrufen.
XI. Sonstige und allgemeine Bestimmungen
1. Für den Reisevermittlungsvertrag und das diesbezügliche
Rechtsverhältnis zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden
gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Klagen des Kunden gegen den Reisevermittler haben am Sitz
des
Reisevermittlers, der in XIII. genannt ist, zu erfolgen.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen
Reisevermittlerbedingungen oder des
Reisevermittlungsvertrages
zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden unwirksam sein
oder
werden, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte
Reisevermittlungsvertrag oder die gesamten Allgemeinen
Reisevermittlungsbedingungen unwirksam werden.
XII. Geltung dieser Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen
und
Firmierung, Anschrift und Kommunikationsdaten des
Reisevermittlers
Die vorgenannten Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen I.
bis XIII.
gelten für den Reisevermittler:
Sparkassen Reisebüro Dachau
Sparkassenplatz 8
85221 Dachau
Tel.: 08131-731475
E-Mail: reisebuero@dachau-spk.d