Digitale Barrierefreiheit – Selbstverpflichtung


1. Zielsetzung und Geltungsbereich

Die Suntour.TV GmbH, Breisacher Straße 145, 79110 Freiburg, verpflichtet sich, ihre Onlineangebote unter den Domains feriencenter24.de und suntour-reisen.de möglichst barrierearm zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen gleichwertigen Zugang zu Informationen und Funktionen zu ermöglichen.



2. Technische Umsetzung der Barrierefreiheit

Unsere Webplattform basiert auf einem eigens entwickelten System, das aktiv zur digitalen Barrierefreiheit beiträgt. Zusätzlich ist ein selbst entwickeltes Assistenz-Tool integriert, das verschiedene Anpassungen für individuelle Nutzungsbedürfnisse bietet.



Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:


• Anpassung der Schriftgröße


• Kontrastmodi für bessere Lesbarkeit


• Tastatursteuerung aller Bedienelemente


• Visuelle Hervorhebung interaktiver Inhalte


• Aktivierbarer Vorlesemodus


• Profilbasierte Voreinstellungen zur Vereinfachung der Bedienung


Die Funktionen sind vollständig tastaturbedienbar und können über ein Symbol oder eine Tastenkombination aktiviert werden.



3. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine interne Selbstprüfung mit technischen Tests und manueller Kontrolle.


Bekannte Einschränkungen:


Einige Navigationspunkte sind per Tastatur nicht in logischer Reihenfolge erreichbar


Einzelne Links und Schaltflächen sind nicht ausreichend beschriftet


Teilweise fehlen alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte)


Wir arbeiten aktiv daran, diese Barrieren zeitnah zu beheben.



4. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unseren Webseiten auffallen oder haben Sie Anmerkungen zur Barrierefreiheit, wenden Sie sich bitte an:


Suntour.TV GmbH

Breisacher Straße 145

79110 Freiburg

E-Mail: info@suntour-reisen.de



5. Zuständige Aufsichtsbehörde

Für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ist ab dem 28. Juni 2025 folgende Stelle zuständig:


Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Sitz: Magdeburg, Sachsen-Anhalt


Diese Behörde übernimmt die Kontrolle im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). 🔗



6. Hinweis zur mobilen Nutzung

Die Darstellung und Bedienbarkeit unserer Inhalte kann auf mobilen Geräten – je nach Modell, Displaygröße oder installierter Software – leicht eingeschränkt sein.

Einige Funktionen oder Bedienelemente können auf Smartphones oder Tablets abweichend reagieren. Wir optimieren fortlaufend, um auch auf mobilen Endgeräten eine möglichst barrierearme Nutzung sicherzustellen.