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Insolvenz FTI - was jetzt wichtig ist!

FTI INSOLVENZ FAQs

Willkommen auf unserer Informationsseite zur FTI Insolvenz.


Hier finden Sie umfassende Unterstützung und hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf Ihrer Reisen. In dieser herausfordernden Zeit möchten wir Ihnen bestmöglich zur Seite stehen und klären alle wichtigen Fragen:


Reiseabsagen und Stornierungen: Erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Ihre Reise storniert wurde oder droht, storniert zu werden.


Erstattung und Rückerstattungen: Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen für Rückerstattungen Ihrer Reisekosten.


Umbuchungen und Alternativen: Möglichkeiten zur Umbuchung Ihrer Reise und alternative Reiseangebote.


Rechtliche Hinweise und Unterstützung: Wissenswertes zu Ihren Rechten als Reisender und wie Sie rechtliche Unterstützung erhalten können.


Aktuelle Entwicklungen: Bleiben Sie stets informiert über die neuesten Entwicklungen und offiziellen Ankündigungen zur FTI Insolvenz.

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Ihre Anliegen schnell und unkompliziert geklärt werden. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten zu kontaktieren.


UNTER 0761 - 512 000 00


Gesellschaften der FTI GROUP melden Insolvenz an


● Die FTI Touristik GmbH meldet am Montag, den 3. Juni 2024, Insolvenz an

● Weitere Konzerngesellschaften werden in den kommenden Tagen ebenfalls Insolvenz anmelden


Nicht zur FTI GROUP gehören der TV-Sender sonnenklar.TV sowie die TVG mit ihren Franchise-Reisebüros, die unter den Marken sonnenklar.TV, 5vorFlug und Flugbörse betrieben werden


● Für sämtliche Kunden der Veranstaltergruppe wurde eine Support-Hotline und eine Website mit FAQs und Ansprechpartnern eingerichtet


FTI GROUP Insolvenz UPDATE (Stand: 15.06.2024 06:00 Uhr) 

*** SÄMTLICHE PAUSCHALReisen SIND abgesagt ***

Die FTI Touristik GmbH wird alle Reisen mit Abreisedatum ab Samstag, dem 6. Juli 2024, stornieren. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens am Freitagabend mit. Nach einem Beschluss des Gläubigerausschusses hat das Unternehmen begonnen, die betroffenen Kunden sowie Geschäftspartner wie Reisebüros und Hoteliers über die Stornierungen zu informieren. Betroffen sind alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen, die über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH und die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht wurden.


In den vergangenen zehn Tagen wurde intensiv versucht, eine Lösung zu finden, um die bereits gebuchten Pauschalreisen im Sinne der Kunden und Partner von FTI doch noch zu ermöglichen, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach. Leider blieb dieser Versuch erfolglos.


Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) war bereit, in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren übernehmenden Mitbewerbern die Verrechnung bestehender Erstattungsansprüche zu regeln. Dadurch hätten Urlauber mit begrenztem Budget ihre Reisen antreten können, ohne auf die Erstattung warten zu müssen. Trotz großer Bemühungen aller Beteiligten konnte jedoch keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, so Bierbach. Trotz zunächst vielversprechender Ansätze in den Verhandlungen mit verschiedenen Wettbewerbern konnte in der kurzen Zeit kein überzeugendes Ergebnis für eine Übernahme der bei FTI und BigXtra gebuchten Pauschalreisen erzielt werden.


Um den Kunden vor Beginn der Sommerferien die nötige Planungssicherheit zu geben und ihnen eine sofortige Neubuchung ihrer Reise bei einem anderen Anbieter zu ermöglichen, wurde nun die Entscheidung getroffen, alle verbleibenden Reisen zu stornieren.


Bierbach betonte, dass die bereits geleisteten Anzahlungen und etwaige Vorleistungen von Pauschalreisenden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erstattet werden. Kunden, die Einzelleistungen wie Flüge, Hotels und Transfers über FTI gebucht haben, hätten jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch den DRSF.


Der vorläufige Insolvenzverwalter schätzte das Gesamtvolumen der bestehenden Reisebuchungen auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Insgesamt werden rund 175.000 gebuchte Pauschalreisen abgesagt.


Bierbach nannte mehrere Gründe dafür, dass letztlich keine Lösung für die Übernahme des Pauschalreisegeschäfts durch Wettbewerber gefunden werden konnte. Insbesondere hätten zuletzt viele Partner an den Urlaubszielen nicht mehr zur Verfügung gestanden. In den vergangenen Tagen sind viele lokale FTI-Unternehmen, die sich in den Urlaubsgebieten um Hotels und Transfers kümmern, weggefallen, sodass eine Durchführung der Pauschalreisen in der ursprünglich geplanten Form nicht mehr möglich gewesen wäre. Viele Hotels fühlten sich aufgrund der Insolvenz nicht mehr an die Vereinbarungen mit dem Unternehmen gebunden. Zudem hätten die hohe Dynamik des Reisemarktes und die aktuelle Wettbewerbssituation eine Lösung verhindert.


Wie es mit FTI und den Tochtergesellschaften nun weitergeht, ist offen. Immerhin konnte für die Franchisepartner der Touristik Vertriebsgesellschaft mbH (TVG) bereits eine Lösung gefunden werden. Die Raiffeisen Vertriebs GmbH übernimmt den 50-Prozent-Anteil der FTI Group an der TVG und ist damit alleiniger Eigentümer. Damit ist die Zukunft der rund 230 TVG-Reisebüros gesichert.

Mein Urlaub wurde storniert – welche Veranstalter können mir (vor Ort) weiterhelfen?

Einige Reiseveranstalter bemühen sich betroffene Reisende zu unterstürzen und bieten aktuell attraktive Angebote mit Sonderkonditionen an. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Bei neuen Buchungen mit einer Abreise bis zum 31. Oktober verzichtet der Veranstalter auf die Anzahlung – buchbar bis zum 30. Juni 2024. Der Komplett-Reisepreis wird dann zum jeweiligen Restzahlungstermin fällig.

Für alle neuen Buchungen verzichtet der Veranstalter auf die Anzahlung. Für weitere Infos hier weiterlesen. Nach eigenen Angaben bemüht sich der Veranstalter bei von der FTI-Insolvenz betroffenen Reisenden, den ursprünglichen Preis der über FTI gebuchten Reise zu bestätigen.

Der Veranstalter bietet an, die ausstehenden Kunden-Rückzahlungen vom DRSF bei der Buchung einer neuen Reise über ANEX anrechnen zu lassen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt werden, anhand dessen eine Gutschrift für eine gültige Buchung über ANEX erfolgt.

Zum einen bietet der Veranstalter stark reduzierte Storno-Bedingungen bei einer neuen Buchung bis zum 30. Juni 2024 an. Zum anderen verzichtet Schauinsland bei allen neuen Buchungen auf die Anzahlung.

Alle Betroffenen, die im Zeitraum zwischen 6. bis 17. Juni 2024 eine Buchung mit Abreise bis zum 31. Oktober 2024 für eines der folgenden Urlaubsziele – Ägypten, Griechenland, Kanaren, Mallorca, Türkei und Tunesien – tätigen, profitieren von einer kostenfreien Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt, falls die ursprünglich gebuchte FTI-Reise stattfinden sollte. Darüber hinaus versprechen die Veranstalter, Flug- und Hotelkontingente kontinuierlich aufzustocken.

Alle Pauschalreisen mit Abreise bis zum 15. Juli 2024 können auf Option gebucht werden. Für Neubuchende bedeutet das, dass die Reise unproblematisch bis zu 4 Tage vor Abreise storniert werden kann. Darüber hinaus können alle neuen Buchungen mit Abreise bis zum 31. Oktober 2024 auch nach dem o.g. Zeitpunkt bis zu 28 Tage vor Abreise kostenlos storniert werden.

Der Veranstalter teilt mit, dass bei allen Buchungen bis zum 30. Juni 2024 für Reisen bis zum 31. Oktober 2024 keine Anzahlung mehr erforderlich ist. Zudem schnürt TUI exklusive Angebote für Betroffene und verspricht allen anderen Reisenden weitere attraktive Aktionen über den Sommer.

Der Veranstalter bietet eine „Buchung mit integrierter Matchinganfrage“ bei einer ganzen Reihe von top Hotels in der Türkei für abgesagte FTI-Buchungen mit Abreisedatum ab dem 15. Juni 2024 an.

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.


Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.


Kunden, die ausschließlich eine Kreuzfahrt bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben, werden individuell informiert, wenn diese durchgeführt werden kann.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, gegebenenfalls mit weiteren zugebuchten Leistungen.)


Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wenn dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zu Ihrem ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des DRSF werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.


Wenn sie über die Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht haben – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, etc. – dann sind Sie durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wir prüfen aber – unabhängig davon, ob Sie bereits eingecheckt oder noch auf dem Weg sind – ob Sie Ihre gebuchten Leistungen (weiter) in Anspruch nehmen können.


Wenn Sie Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht haben – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, etc. – und diese dort direkt bezahlt haben, dann sind Sie durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

Sie haben eine Pauschalreise oder touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, Exkursionen ...) über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise vom 5. Juni bis zum 05. Juli 2024 gebucht? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.


Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.


(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, gegebenenfalls mit weiteren zugebuchten Leistungen.)


Einzelleistungen, wie zum Beispiel nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers oder ähnliches, fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.

sämtliche Buchungen sind abgesagt

sämtliche Buchungen ab 06. Juki 2024 sind abgesagt

Sie haben über die Marken DriveFTI, Cars&Camper oder Meeting Point Rent-a-Car eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können, und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

Sie haben sonstige touristische Leistungen als Einzelleistung bei FTI gebucht, wie zum Beispiel Ausflüge, Flughafentransfers oder ähnliches? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

Im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) übernehmen seit Mittwoch, den 5. Juni 2024, andere Reiseveranstalter die Betreuung der Gäste vor Ort in beliebten Urlaubsdestinationen:


Dertour übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:


Türkei

Kanarische Inseln

Ägypten

Thailand

Sri Lanka

Vereinigte Arabische Emirate

Panama



TUI übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:


Balearen

Griechenland

Malediven

Mexiko

Kuba

Dominikanische Republik


Konkret bedeutet das: Die Vertreter von Dertour und TUI stehen den FTI-Gästen in den genannten Urlaubszielen als deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei greift der Veranstalter auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Zielgebietsagenturen zurück. Zudem findet eine deutschsprachige telefonische Betreuung vor Ort für FTI-Gäste statt, die derzeit in ihrem Urlaubsort Probleme mit Hotels oder Transfers erfahren. Darüber hinaus handelten die Zielgebietsagenturen in den genannten Destinationen als Schnittstelle zwischen den FTI-Gästen und den Hotels.



Die Durchführung übernimmt das Krisenmanagement unter der Leitung von Melanie Gerhardt. Damit ist sichergestellt, dass alle FTI-Pauschalreisegäste, die sich gerade vor Ort im Urlaub befinden, sicher nach Hause kommen.


Die Hauptaufgabe bei DERTOUR ist es nun, mögliche Probleme jedes einzelnen FTI-Pauschalreisegastes schnellstmöglich zu lösen, sowohl hinsichtlich der Rückflüge und der Rücktransfers als auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Unterbringung im Hotel. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit unseren Zielgebietsagenturen und Kolleginnen und Kollegen vor Ort.


Der DRSF hat allen Fluggesellschaften eine Kostendeckungszusage erteilt, sodass die Rückflüge der FTI-Pauschalreisegäste gesichert sind.

Unser durch den DRSF erhaltener Auftrag umfasst insbesondere die Unterstützung von FTI-Reisenden, die seitens der Hoteliers aufgefordert werden, ihre Hotels zu verlassen, da Rechnungen durch FTI nicht bezahlt wurden. In solchen Fällen wird den Hoteliers verdeutlicht, dass die Kosten durch die Absicherungen des DRSF gedeckt sind und die Gäste bis zum Ende ihres dort gebuchten Urlaubes im Hotel verbleiben können. Ebenfalls unterstützen wir bei Transferleistungen, wenn diese durch die ursprünglich von FTI beauftragten Unternehmen nicht mehr durchgeführt werden. Alle Gäste in den Zielgebieten erhalten von FTI den Hinweis, dass sie sich jederzeit an unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort wenden können.


Das übergeordnetes Ziel ist es, Gäste, die sich möglicherweise in einer unangenehmen Situation vor Ort befinden, direkt und unmittelbar zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Urlaub wie geplant weiterführen können.


Haben Sie Probleme und befinden sie sich in einem der Zielgebiete kontaktieren sie uns unter 0761 - 512 000 00 wir werden dann die notwendigen Kontakte zu DERTOUR im Zielgebiet herstellen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter Axel Bierbach strebt schnellstmögliche Lösungen für Kunden an


● Unterstützung von Urlaubern in Zielgebieten hat höchste Priorität

● Alle Reisen mit Abreisetermin bis Montag, 05. Juli 2024, werden von FTI abgesagt

● Übrige gebuchte Pauschalreisen sollen von anderen Anbietern durchgeführt werden/Prüfung läuft

● Neue Reisebuchungen über Portale nicht mehr möglich/Geschäftsbetrieb läuft eingeschränkt weiter

● Löhne und Gehälter der 843 Mitarbeiter der FTI Touristik GmbH werden bis Ende August über Insolvenzgeld gesichert



München, 05. Juni 2024 – Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI-Gruppe, hat am Montag, den 03. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag am selben Tag gefolgt und hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bierbach und sein Team verschaffen sich seit Montagnachmittag im Unternehmen einen ersten Überblick über die aktuelle Lage. Gespräche mit der Geschäftsführung und maßgeblichen Beteiligten laufen.


In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der ebenfalls bereits mit einem Team in München vor Ort ist, versucht FTI mit Bierbach und seinem Team nun schnellstmögliche Lösungen für alle von der Insolvenz betroffenen Kunden der FTI Touristik GmbH zu erarbeiten. Der Deutsche Reisesicherungsfonds schützt auftragsgemäß Verbraucher,

die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.


„FTI, der DRSF und ich wissen, in welch schwieriger und emotional belastender Situation die betroffenen Urlauber nun stecken und setzen gemeinsam alles daran, schnelle und gute Lösungen für die Kunden zu finden, um so weit wie möglich Schaden von ihnen abzuwenden“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Mittwoch. Oberste Priorität hätten dabei diejenigen rund 60.000 Urlauber, die gerade in den Zielgebieten unterwegs seien. „Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“, sagte er. Dieser Prozess laufe bisher sehr strukturiert und weitestgehend geordnet ab. Um etwaige Probleme vor Ort lösen zu können, seien Ansprechpartner des Unternehmens für die Kunden von FTI erreichbar; FTI hat eine Hotline für Kundenanfragen eingerichtet.


Die Reisen derjenigen FTI-Kunden, die in den kommenden Tagen ihre Reise antreten wollten, müssen nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters abgesagt werden, da ein reibungsloser Reiseablauf in den Zielländern nicht garantiert werden kann. Dies gilt Bierbach zufolge für alle über FTI Touristik GmbH gebuchten Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni 2024.


Für Reisen nach diesem Zeitpunkt wird derzeit nach Lösungen gesucht, um die Reisen geordnet durchführen zu können. „Wir loten mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten aus, um die gebuchten Reisen ab einem frühestmöglichen Zeitpunkt wie geplant von anderen Reiseanbietern durchzuführen zu lassen“, sagte Bierbach. Ob und wie dies konkret funktionieren kann, darüber werden die Kunden so bald wie möglich von FTI informiert werden. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters laufen bereits Gespräche mit anderen Anbietern. „Wir hoffen, eine Lösung für Reisen ab spätestens 1. Juli zu finden“, sagte Bierbach.


Bierbach bestätigte, dass alle Kundenzahlungen der über FTI Touristik GmbH gebuchten Pauschalreisen durch den DRSF abgesichert sind. Der DRSF werde geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen übernehmen, so dass Pauschalreise-Kunden nicht befürchten müssten, dass ihnen durch die Insolvenz der FTI Touristik GmbH Geld verloren gehe. Auch etwaige Vorauszahlungen von Pauschalreise-Kunden werde der DRSF erstatten, falls es nicht gelingt, diese Reisen durchzuführen. Der Anteil an Pauschalreise-Buchungen bei FTI beträgt mehr als 90 Prozent.


Fest steht bereits, dass neue Reisen bei FTI ab sofort nicht mehr gebucht werden können. Die entsprechenden Buchungsportale seien bereits am Montag abgeschaltet worden, bestätigte Bierbach. Der Geschäftsbetrieb laufe daher nur noch eingeschränkt weiter. Die Mitarbeiter von FTI seien jedoch sehr darum bemüht, alle aktuellen Themen so gut und schnell wie möglich zu bearbeiten. Das eigens erweiterte Callcenter verfüge über im weiteren Aufbau befindliche Kapazitäten.


Bierbach hat inzwischen erste Gespräche mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat in der Konzernzentrale in München organisiert. Er wird die Beschäftigten in Kürze über die aktuelle Lage und über die nächsten geplanten Schritte informieren. Die Löhne und Gehälter der rund 843 Beschäftigten sind bis Ende Mai 2024 bezahlt. Für den Zeitraum Juni bis einschließlich August 2024 sind die Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld abgesichert.


Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun alle Optionen prüfen, ob und in welcher Form Fortführungsmöglichkeiten für das insolvente Unternehmen bestehen und dabei auch Möglichkeiten für den Verkauf von Geschäftsbereichen im In- und Ausland sondieren.

FTI und BigXtra Kostenübernahmeerklärung des DRSF

Update für Pauschalreisende - Kostenübernahme - gültig bis 30.06.2024

hier finden sie Blanko-Kostenübernahmen-FORMULARE für betroffenen Pauschalreisekunden.

Die Deckungszusagen sind gültig bis zum 30.06.2024 und gelten ausschließlich für Pauschalreise-Gäste der FTI Group.

FTI Kostenübernahmeerklärung

BIGXTRA  KOSTENÜBERNAHMEERKLÄRUNG


FTI GROUP Insolvenz (Stand: 04.06.2024 22:00 Uhr) 

*** Aktuell sind alle PAUSCHALReisen bis zum 10. Juni abgesagt. ***

Von der Insolvenz der FTI Group sind folgende Unternehmen betroffen:


FTI Touristik GmbH: In Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden.

5vorFlug: In Deutschland.

BigXtra GmbH.

DriveFTI: Betroffen sind alle Autoanmietungen.

Cars and Camper: Ebenfalls von der Insolvenz betroffen.


Welche Unternehmen sind nicht betroffen?

Nicht von der Insolvenz betroffen sind:

sonnenklar.TV.

WINDROSE.

Leistungen, die bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, etc. gebucht wurden, sofern die FTI Touristik GmbH hier lediglich als Vermittler agierte.

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.


Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.


Kunden, die ausschließlich eine Kreuzfahrt bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben, werden individuell informiert, wenn diese durchgeführt werden kann.

Sie können FTI über die kostenlose Notfallnummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98 erreichen. Darüber hinaus finden Sie in ihren Reiseunterlagen eine Notfallnummer, die sie ebenfalls zur Kontaktaufnahme mit FTI nutzen könnt.

Sollte Ihre Reise ab dem 10.06.2024 stattfinden, empfehlen wir Ihnen, zunächst abzuwarten und Ruhe zu bewahren. Derzeit liegen keine klaren Informationen von FTI vor.


FTI prüft momentan, ob Reisen ab dem 10. Juni trotzdem durchgeführt werden können. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, werden die aktuellen Informationen hier bereitgestellt.


Wichtiger Hinweis: Die Reservierungs-Hotline von FTI wurde vorübergehend abgeschaltet. Daher ist es aktuell nicht möglich, die gebuchte Reise zu stornieren.

Haben Sie eine Pauschalreise über einen der Veranstalter der FTI Group (FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra) gebucht, so erhalten Sie als betroffene Reisende Hilfe und Antworten auf Ihre Fragen über die dazu eingerichtete Kontaktstelle der FTI:


Kostenlose Hotline: +49 (0) 89 / 710 45 14 98


In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht sich die FTI Group, Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung der FTI mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der offiziellen Website des DRSF.


Unser Tipp: Bei Unklarheiten wenden Sie sich (insofern möglich) an Ihren eigenen Versicherer.


Haben Sie eine Hotelbuchung über einen der betroffenen Veranstalter oder einen Mietwagen über DriveFTI oder Cars and Camper gebucht, so ist Ihre Hotelbuchung nicht durch das Absicherungsgesetz geschützt. Wenden Sie sich hierzu an den Kundenservice der FTI unter der Notfallrufnummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98.

Sie befinden sich aktuell im Urlaub und Ihr Hotel verlangt plötzlich eine Zahlung der Übernachtungen vor Ort und/oder verweigert Ihnen den Aufenthalt?


Rein rechtlich betrachtet, kann das Hotel Ihr Geld nicht verlangen. Leider machen das gerade sehr viele Hotels, da sie damals bei der Thomas-Cook-Insolvenz auf den Kosten sitzen geblieben sind. Wir raten Ihnen:


Als Gast auf den für die Kundengeldabsicherung verantwortlichen DRSF zu verweisen und eine Rechnung zu verlangen. "Sollte das Hotel auf die Nachzahlung bestehen, sollten Sie auf eine Quittung bestehen. Die kann dann später beim Fonds eingereicht werden. Das Gesetz im Paragraphen 651r Abs. 1, 2. Alt. BGB sieht vor, dass den Kunden in solchen Fällen alle gezahlten Beträge erstattet werden.


Ruhe bewahren und eventuell auch die Reiseleitung eines anderen Veranstalters im Hotel um Hilfe bitten.


In jedem Fall werden Sie sicher nach Hause gebracht werden! Mehr Informationen zum DRSF finden Sie auf dessen offizieller Website.

https://drsf.reise/


Blanko Formular zur Kostenübernahme

Wir informieren Sie aktiv, sobald Ihre Buchung abgesagt wird oder durchgeführt werden kann. Sie müssen daher aktuell nichts unternehmen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise nicht zu stornieren, da Ihnen sonst gegebenenfalls Kosten entstehen, welche nicht über den Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt sind.


Die suntour.TV GmbH mit ihren sonnenklar.TV Reisebüros (Freiburg, Lörrach, Kehl, Rastatt, Karlsruhe und Waiblingen) sowie unser TUI PREMIUM PARTNER Reisebüro Sunshine Reise-Center in Teningen, agieren als Reisevermittler. Haben Sie Ihren Urlaub über eine unserer Websites gebucht, die von einem der Reiseveranstalter der FTI Group durchgeführt wird, wenden Sie sich bitte im besten Fall direkt an die Kontaktstelle der FTI. Auf diesem Weg verkürzen Sie die Kontaktaufnahme und Ihnen kann so schnell wie möglich geholfen werden.


Wir geben in dieser besonderen Situation unser Bestes, um Sie stets mit den neuesten Informationen zu versorgen und Ihnen zur Seite zu stehen.


Kommen Sie also nicht weiter und benötigen Hilfe von uns, dann erreichen Sie unser ´Team täglich von 8 bis 22 Uhr unter:


Tel: +49 761 512 000 00

E-Mail: c.helbling@suntour-reisen.de


Bitte beachten Sie, dass uns aktuell – ähnlich wie die Kontaktstelle der FTI – viele Anrufe erreichen. Somit erhöht sich die Wartezeit am Telefon. Unser Team bemüht sich, schnellstmöglich Abhilfe zu leisten. Alle aktuellen Informationen und viele Antworten auf Ihre Fragen finden Sie aber schon auf dieser Seite.


Als Reisevermittler ist die suntour.TV GmbH und das Sunshine Reise-Center Teningen Christian Helbling nicht von der Insolvenz der FTI betroffen.

Sie haben Ihren bevorstehenden Urlaub mit FTI gebucht und fragen sich: Bekomme ich mein Geld zurück und wie geht es weiter?


Nach der Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 und auch als Folge der Corona-Krise gibt es nun eine Lösung für alle Reisenden, die aufgrund von Fremdeinflüssen ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Am 1. Juli 2021 ist das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) in Kraft getreten. Dieses besagt, dass sich Reiseanbieter mit einem Umsatz ab 10 Mio. Euro bei einem zentralen Reisesicherungsfonds für den Insolvenzfall absichern müssen. Der Fonds soll alle Ansprüche der Reisenden erfüllen, auch wenn der größte und ein mittlerer Reiseanbieter gleichzeitig pleitegehen.


Für Sie bedeutet das: Alle Pauschalreisen, die vor dem 10. Juni hätten starten sollen, wurden bereits von FTI storniert. Der Reisepreis ist aber für alle Pauschalreisen der FTI beim Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert und wird Ihnen erstattet. Der DRSF wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald er die nötigen Daten erhalten hat.

https://drsf.reise/

Die Kosten von Pauschalreisen werden dank des Absicherungsschutzes des DRSF vollständig zurückerstattet. Wie lange dies dauern wird, ist leider aktuell noch unklar. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir euch umgehend informieren.

https://drsf.reise/

Einzelne Hotelübernachtungen sind grundsätzlich nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft allerdings derzeit, ob die Leistung dennoch in Anspruch genommen werden kann.


Sie haben ausschließlich Hotelleistungen ab dem 11. Juni 2024 über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.


Wenn Sie Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours – und diese dort direkt bezahlt haben, dann sind Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

Einzelleistungen fallen leider nicht unter die Absicherung des DRSF. Dazu gehört unter anderem auch die Mietwagenbuchung über DriveFTI und Cars and Camper. Wendet sie sich diesbezüglich bitte an den Kundenservice der FTI unter der kostenlosen Notfallnummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98.


Sie haben über die Marken DriveFTI, Cars&Camper oder Meeting Point Rent-a-Car eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

Wir würden ihnen nicht empfehlen, die Abbuchung der Reise durch eure Bank blockieren zu lassen. Aktuell wird nämlich noch geprüft, ob Reisen ab dem 10. Juni stattfinden können.

Ihre bereits getätigten Zahlungen sind grundsätzlich über den DRSF abgesichert und Sie haben einen Erstattungsanspruch. Sollten Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Sie, geleistete Zahlungen nachträglich zurückzunehmen.


Bei einer Lastschrift-Zahlung kann bis zu 8 Wochen nach Zahlung eine Rücklastschrift eingeleitet werden. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Bank, ob die Rücklastschrift in Ihrem Fall sinnvoll ist.


Bei einer PayPal-Zahlung besteht bis zu 180 Tage nach der Abbuchung die Möglichkeit einer Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz. Bitte prüfen Sie mit PayPal, ob der Käuferschutz in Ihrem Fall sinnvoll ist.


Bei einer Kreditkarten-Zahlung kann bis zu 120 Tage nach Abbuchung oder länger eine Rückerstattung über ein Chargeback-Verfahren durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, ob das Chargeback-Verfahren für Ihren Fall sinnvoll ist.



FTI GROUP Insolvenz (Stand: 03.06.2024 12:09 Uhr) 

Welche Anbieter und Marken sind betroffen?


Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden.


Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.


Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?


(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)


Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.


Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.


Sie haben nur ein Hotel gebucht und sind bereits unterwegs und/oder eingecheckt?


Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Jedoch prüfen wir derzeit unabhängig davon, ob Sie bereits eingecheckt sind, oder noch auf dem Weg, ob Sie Ihre gebuchten Leistungen (weiter) in Anspruch nehmen können.


Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.


Sie haben eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten?


(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)


Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. Es greift aber in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.


Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.


Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen gebucht?


Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI oder 5vorFlug gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.


Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.


Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?


Sie haben über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.


Sie haben weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?


Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.


FTI GROUP Insolvenz (Stand: 03.06.2024 12:01 Uhr) 

Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, stelle am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, teilte das Unternehmen mit

Am Montag musste FTI aufgrund rückläufiger Buchungseingänge und der Forderung vieler Leistungsträger nach Vorkasse Insolvenz anmelden. Dadurch entstand eine Finanzierungslücke im zweistelligen Millionenbereich, die weder von der Familie Sawiris noch vom zukünftigen Investor Certares geschlossen werden wollte. Verhandlungen mit der Bundesregierung über eine weitere Bürgschaft blieben erfolglos. Im April 2024 hatte Certares Interesse bekundet, die FTI Group zu übernehmen.

SIE SIND JETZT MIT FTI IM URLAUB?


Das müssen Sie wissen Ruhe bewahren ist das oberste Gebot. Ähnliche Situationen haben Reisende bereits in der Vergangenheit erlebt, zum Beispiel bei den Insolvenzen von Thomas Cook oder Attika Reisen.


Bei Pauschalreisen sind Urlauber durch Pflichtversicherungen gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt. FTI hat seinen Kunden einen sogenannten Sicherungsschein ausgestellt. Dieser Sicherungsschein ist jetzt entscheidend, da die Versicherung einspringt, wenn Urlauber zum Beispiel länger im Urlaubsland bleiben müssen, um auf den Rücktransport zu warten.


Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ist die Heimreise gesichert, auch wenn eine Airline oder ein Hotel insolvent geht, die Teil der Reise waren. Der Veranstalter muss dann auf seine Kosten umbuchen.



Was tun vor Ort?


Wenden Sie sich an die Reiseleitung oder einen FTI-Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie in der FTI-Mappe an der Rezeption.

Ist kein Ordner vorhanden, fragen Sie direkt an der Hotelrezeption nach.

Wenn Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar ist, vernetzen Sie sich mit anderen Urlaubern im selben Hotel.

Sie erreichen den FTI-Kundenservice unter der Telefonnummer: 0040 89 71 04 51 498.

Bitte beachten Sie, dass Roaming-Gebühren anfallen können.



Sie haben eine Reise mit FTI gebucht?


Das müssen Sie wissen

Es ist unwahrscheinlich, dass FTI geplante Reisen durchführt.

Reisen, die ab dem 4. Juni beginnen sollten, werden voraussichtlich nicht oder nur teilweise durchgeführt, so FTI Touristik.



Was können Sie tun?


Prüfen Sie die Möglichkeit eines Chargeback-Verfahrens oder den Widerruf einer Lastschrift, um zumindest einen Teil Ihrer Zahlungen zurückzubekommen.


Bei einem Chargeback-Verfahren buchen Visa und Mastercard das Geld zurück, wenn eine bezahlte Leistung nicht erbracht wurde.

Handeln Sie schnell, da die Fristen für Chargeback-Verfahren ablaufen können.


Wenn Ihre Bank ein solches Verfahren ablehnt, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig abzusichern und alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Interessen zu schützen.