Insolvenz FTI - was jetzt wichtig ist!
FTI INSOLVENZ FAQs
Willkommen auf unserer Informationsseite zur FTI Insolvenz.
Hier finden Sie umfassende Unterstützung und hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf Ihrer Reisen. In dieser herausfordernden Zeit möchten wir Ihnen bestmöglich zur Seite stehen und klären alle wichtigen Fragen:
Reiseabsagen und Stornierungen: Erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Ihre Reise storniert wurde oder droht, storniert zu werden.
Erstattung und Rückerstattungen: Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen für Rückerstattungen Ihrer Reisekosten.
Umbuchungen und Alternativen: Möglichkeiten zur Umbuchung Ihrer Reise und alternative Reiseangebote.
Rechtliche Hinweise und Unterstützung: Wissenswertes zu Ihren Rechten als Reisender und wie Sie rechtliche Unterstützung erhalten können.
Aktuelle Entwicklungen: Bleiben Sie stets informiert über die neuesten Entwicklungen und offiziellen Ankündigungen zur FTI Insolvenz.
Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Ihre Anliegen schnell und unkompliziert geklärt werden. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten zu kontaktieren.
UNTER 0761 - 512 000 00
Gesellschaften der FTI GROUP melden Insolvenz an
● Die FTI Touristik GmbH meldet am Montag, den 3. Juni 2024, Insolvenz an
● Weitere Konzerngesellschaften werden in den kommenden Tagen ebenfalls Insolvenz anmelden
● Nicht zur FTI GROUP gehören der TV-Sender sonnenklar.TV sowie die TVG mit ihren Franchise-Reisebüros, die unter den Marken sonnenklar.TV, 5vorFlug und Flugbörse betrieben werden
● Für sämtliche Kunden der Veranstaltergruppe wurde eine Support-Hotline und eine Website mit FAQs und Ansprechpartnern eingerichtet
FTI GROUP Insolvenz UPDATE (Stand: 15.06.2024 06:00 Uhr)
*** SÄMTLICHE PAUSCHALReisen SIND abgesagt ***
Mein Urlaub wurde storniert – welche Veranstalter können mir (vor Ort) weiterhelfen?
Einige Reiseveranstalter bemühen sich betroffene Reisende zu unterstürzen und bieten aktuell attraktive Angebote mit Sonderkonditionen an. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:
FTI und BigXtra Kostenübernahmeerklärung des DRSF
Update für Pauschalreisende - Kostenübernahme - gültig bis 30.06.2024
hier finden sie Blanko-Kostenübernahmen-FORMULARE für betroffenen Pauschalreisekunden.
Die Deckungszusagen sind gültig bis zum 30.06.2024 und gelten ausschließlich für Pauschalreise-Gäste der FTI Group.
FTI Kostenübernahmeerklärung
BIGXTRA KOSTENÜBERNAHMEERKLÄRUNG
FTI GROUP Insolvenz (Stand: 04.06.2024 22:00 Uhr)
*** Aktuell sind alle PAUSCHALReisen bis zum 10. Juni abgesagt. ***
FTI GROUP Insolvenz (Stand: 03.06.2024 12:09 Uhr)
Welche Anbieter und Marken sind betroffen?
Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.
Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben nur ein Hotel gebucht und sind bereits unterwegs und/oder eingecheckt?
Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Jedoch prüfen wir derzeit unabhängig davon, ob Sie bereits eingecheckt sind, oder noch auf dem Weg, ob Sie Ihre gebuchten Leistungen (weiter) in Anspruch nehmen können.
Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. Es greift aber in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen gebucht?
Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI oder 5vorFlug gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?
Sie haben über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Sie haben weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?
Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
FTI GROUP Insolvenz (Stand: 03.06.2024 12:01 Uhr)
Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, stelle am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, teilte das Unternehmen mit
Am Montag musste FTI aufgrund rückläufiger Buchungseingänge und der Forderung vieler Leistungsträger nach Vorkasse Insolvenz anmelden. Dadurch entstand eine Finanzierungslücke im zweistelligen Millionenbereich, die weder von der Familie Sawiris noch vom zukünftigen Investor Certares geschlossen werden wollte. Verhandlungen mit der Bundesregierung über eine weitere Bürgschaft blieben erfolglos. Im April 2024 hatte Certares Interesse bekundet, die FTI Group zu übernehmen.
SIE SIND JETZT MIT FTI IM URLAUB?
Das müssen Sie wissen Ruhe bewahren ist das oberste Gebot. Ähnliche Situationen haben Reisende bereits in der Vergangenheit erlebt, zum Beispiel bei den Insolvenzen von Thomas Cook oder Attika Reisen.
Bei Pauschalreisen sind Urlauber durch Pflichtversicherungen gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt. FTI hat seinen Kunden einen sogenannten Sicherungsschein ausgestellt. Dieser Sicherungsschein ist jetzt entscheidend, da die Versicherung einspringt, wenn Urlauber zum Beispiel länger im Urlaubsland bleiben müssen, um auf den Rücktransport zu warten.
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ist die Heimreise gesichert, auch wenn eine Airline oder ein Hotel insolvent geht, die Teil der Reise waren. Der Veranstalter muss dann auf seine Kosten umbuchen.
Was tun vor Ort?
Wenden Sie sich an die Reiseleitung oder einen FTI-Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie in der FTI-Mappe an der Rezeption.
Ist kein Ordner vorhanden, fragen Sie direkt an der Hotelrezeption nach.
Wenn Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar ist, vernetzen Sie sich mit anderen Urlaubern im selben Hotel.
Sie erreichen den FTI-Kundenservice unter der Telefonnummer: 0040 89 71 04 51 498.
Bitte beachten Sie, dass Roaming-Gebühren anfallen können.
Sie haben eine Reise mit FTI gebucht?
Das müssen Sie wissen
Es ist unwahrscheinlich, dass FTI geplante Reisen durchführt.
Reisen, die ab dem 4. Juni beginnen sollten, werden voraussichtlich nicht oder nur teilweise durchgeführt, so FTI Touristik.
Was können Sie tun?
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Chargeback-Verfahrens oder den Widerruf einer Lastschrift, um zumindest einen Teil Ihrer Zahlungen zurückzubekommen.
Bei einem Chargeback-Verfahren buchen Visa und Mastercard das Geld zurück, wenn eine bezahlte Leistung nicht erbracht wurde.
Handeln Sie schnell, da die Fristen für Chargeback-Verfahren ablaufen können.
Wenn Ihre Bank ein solches Verfahren ablehnt, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig abzusichern und alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Interessen zu schützen.